Elektronische Überwachung ist sinnvoll bei freistehenden Häusern.

So sichern Sie Ihr Zuhause

Einbruchmeldeanlagen
Alarmanlagen

Sie beschäftigen sich mit dem Gedanken, Ihr Wohnhaus, Ihre Wohnung elektronisch zu überwachen? Dabei stellen Sie fest, dass Sie sich in einem Dschungel von Bezeichnungen und Möglichkeiten befinden: Einbruchmeldeanlage, Gefahrenwarnanlage, Gefahrenmeldeanlage, Überfallmeldeanlage, VdS Home, SmartHome etc.

Wir geben Ihnen Tipps und Informationen, was Sie bei der Planung und Installation einer elektronischen Überwachungsanlage unbedingt beachten sollten.

Planung und Installation einer elektronischen Überwachungsanlage

Dies sollten Sie bei der Planung und Installation einer elektronischen Überwachungsanlage unbedingt beachten:

  • Einfache Bedienung und Funktionssicherheit
    - Einfache und übersichtliche Bedienung der Anlage, Lebensgewohnheiten und Lebensqualität dürfen keine Beeinträchtigungen erfahren.
    - Funktions- und Störsicherheit, verlässliche Technik, äußere Einflüsse wie zum Beispiel Gewitter, Elektrosmog und Funkfrequenzwellen-Überlagerungen dürfen nicht auf die Anlage einwirken.
    - Sicherheit gegen Falschalarme (umgangssprachlich gerne als "Fehlalarme" bezeichnet). Falschalarme schaden der Glaubwürdigkeit einer Anlage, verärgern Nachbarn und können nicht
    unerhebliche, ja vermeidbare Kosten durch unnötigen Einsatz von Sicherheitsdienstleistern / Wach- und Sicherheitsunternehmen und Polizei auslösen.
  • Technische Anforderungen
    Im Kontext dieser Ansprüche an die Technik empfehlen wir, ein Wohnhaus / eine Wohnung vorzugsweise durch eine von der VdS Schadenverhütung GmbH attestierbare Einbruchmeldeanlage für Hausratrisiken nach Sicherungsklasse B/SH auf Grundlage der "VdS Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen • Planung und Einbau (VdS 2311)" gegen Einbruch zu schützen.
    Von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannte und durch ein VdS-Attest dokumentierte Einbruchmeldeanlagen unterscheiden sich von anderen Anlagen durch einen einzigartigen Qualitätsstandard: Ausnahmslos alle vier klassischen Komponenten eines Einbruchmeldesystems, nämlich Einbruchmelderzentrale, Schalteinrichtungen, Einbruchmelder wie Alarmierungseinrichtungen werden auf Grundlage aktueller Richtlinien in den Laboratorien der VdS Schadenverhütung GmbH praxisnah geprüft, d. h. auf Kompatibilität, Homogenität, Betriebszuverlässigkeit, Sabotage- und Manipulationsmöglichkeiten, Falschmeldesicherheit und Umweltverträglichkeit, ehe sie für den Handel freigegeben werden. Gleiche Anforderungen gelten auch für nicht systemgebundene Einzelbauteile, Geräte und Melder, wenn sie als VdS-anerkannt bzw. VdS-zertifiziert deklariert werden sollen.
  • Fachunternehmen
    Zur Installation einer VdS-attestierbaren Einbruchmeldeanlage sind nur von der VdS Schadenverhütung GmbH zertifizierte Errichterfirmen für Einbruchmeldeanlagen autorisiert. Eine Übersicht der zugelassenen Unternehmen finden Sie unter vds.de und www.polizei-beratung.de (regional).
    Diesen fällt hier eine elementare Schlüsselposition zu. Denn wie soll eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage eingerichtet werden, wenn nicht die spezifisch-fachliche Qualifikation des Installateurs der Anlage gewährleistet ist?
    VdS-zertifizierte und -anerkannte Firmen werden in bestimmten Intervallen u. a. durch die VdS Schadenverhütung GmbH selbst immer wieder auf ihre Qualität und fachliche Kompetenz hin überprüft. Zur Erfüllung dieser Standards müssen sie sich in geregelten Abständen fachspezifisch ständig weiterbilden und qualifizieren.
    So, wie die VdS-Schadenverhütung GmbH Richtlinien für die Anerkennung und Zertifizierung von Einbruchmeldeanlagen-Systemen erarbeitet und ständig überprüft, müssen auch Unternehmen bestimmte Anforderungen zur Projektierung und Installation dieser Anlagen erfüllen, um als VdS-anerkannter Errichter für Einbruchmeldeanlagen zertifiziert zu sein.
    Hierzu zählen neben dem o. g. spezifischen Fachwissen die Vorhaltung eines 24-Stunden Services, einschlägig geschultes Personal, eine umfangreiche Bevorratung von Ersatzteilen, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und vieles andere mehr.
    Nur im Zusammenwirken der Anforderungen an die Technik und an das Unternehmen selbst ist es möglich, qualitativ hochwertige, weitestgehend fehlerfrei funktionierende Einbruchmeldeanlagen aufzubauen und durch ein VdS-Attest zu dokumentieren.
  • Bedienung der Anlage und Überwachung der Außentüren des Wohnhauses / der Wohnung
    Zur Vermeidung von Falschalarmen bei Verlassen wie Betreten des Wohnanwesens ist es notwendig, dass die Scharf-/Unscharf-Schalteinrichtung(en) unbedingt außen eingebaut werden muss (müssen). Weiterhin müssen alle Außentüren, d. h. Zugangstüren zum überwachten Bereich, auf Verschluss mittels Riegelschaltkontakten und auf Öffnen mittels Magnetkontakten überwacht werden.
    Je nach Auswahl der Scharf-/Unscharf-Schalteinrichtung(en) zur Bedienung der Anlage müssen in den Außentüren noch elektromechanisch wirkende Sperrelemente eingesetzt werden, die die Türen erst dann zum Öffnen freigeben, wenn die Anlage unscharf geschaltet ist.
    Zur Bedienung einer Einbruchmeldeanlage können Fachunternehmen aus der Vielzahl an Technologien eine Auswahl an Scharf-/Unscharf-Schalteinrichtungen anbieten, die auf Ihre individuellen Lebensgewohnheiten abgestimmt sind, so dass der künftige Einsatz der Anlage auch keine Einschränkungen beim Verlassen oder Zugang des Wohnhauses / der Wohnung auslöst.
    Die außen angebrachten Scharf-/Unscharf-Schalteinrichtungen können bedient werden über herkömmliche Schlüssel oder Transponder, Tastenfelder mit Zahlen- oder Buchstaben-Codes, biometrische Systeme (BioKeys), wie zum Beispiel Fingerprints, oder kontaktlos gesteuerte Systeme (RFID-Systeme), die, je nach VdS-Klasse, ausschließlich oder verknüpft eingebaut werden können.
    Zur Scharf-/Unscharf-Schaltung von Einbruchmeldeanlagen sollten vorzugsweise von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannte Bedieneinrichtungen der VdS-Klasse C eingesetzt werden.
    Diese sind in den Laboratorien der VdS Schadenverhütung GmbH auf den "worst case" hin gegen alle derzeit bekannten und erdenklichen Überwindungs- und Manipulationsversuche getestet und entsprechend zertifiziert.
  • Möglichkeiten zur Gestaltung des Überwachungsumfangs
    Außenhaut-Überwachung: Terrassen-/Balkontüren und alle beweglichen Fensterelemente werden auf Verschluss und Öffnen (Magnetkontakte), alle Außenverglasungen auf Durchbruch (Glasbruchmelder) überwacht; in den Innenräumen werden zusätzlich fallenmäßig Bewegungsmelder eingesetzt.
    Auf die Verschluss-Überwachung der Terrassen-/Balkontüren und beweglichen Fensterelemente kann nach Absprache in Ausnahmefällen verzichtet werden.
    Die Außenhautüberwachung bietet weitreichende Vorteile. Sie können die Anlage scharfschalten und Ihre Katze, Ihren Hund auch einmal alleine zu Hause lassen.
    Auch bei Anwesenheit im Hause bzw. in der Wohnung können Sie die Anlage über abgesetzte Bedien- und Anzeigetableaus aktivieren. Aufhebeln von Außentüren und Fenstern oder Glasdurchschlagen wird bei Anwesenheit wie Abwesenheit bereits erkannt und gemeldet, ohne dass der Täter in die Wohnräume eingedrungen ist.
    Fallenüberwachung / Innenraum-Überwachung: In den Innenräumen werden auf allen Geschoss-Ebenen fallen- und schwerpunktmäßig ausschließlich Bewegungsmelder eingesetzt, so dass Einbruchversuche frühestmöglich erkannt und gemeldet werden. Bei Terrassen-/Balkontüren und Fenstern wird auf Kriterien der Außenhautüberwachung verzichtet.
    Der Nachteil einer Fallenüberwachung / Innenraum-Überwachung besteht darin, dass eine Nutzung der Anlage bei Anwesenheit im Hause bzw. in der Wohnung kaum möglich ist; Einbrüche können auch erst dann erkannt und gemeldet werden, wenn Einbruchtäter bereits in das Wohnanwesen eingedrungen sind.
    Kombination aus Außenhaut-Überwachung und Fallenüberwachung / Innenraum-Überwachung: Je nach individuellem Schutzbedürfnis und Lage des Wohnanwesens kann eine Kombination aus Außenhaut- und Fallenüberwachung / Innenraum-Überwachung umgesetzt werden, wie zum Beispiel die unterschiedliche Überwachung verschiedener Geschoss-Ebenen oder eine reduzierte Außenhaut-Überwachung: Alle Terrassen-/Balkontüren und alle beweglichen Fensterelemente werden auf Verschluss und Öffnen, nicht aber auf Glasdurchbruch überwacht; in den Innenräumen werden fallenmäßig Bewegungsmelder eingesetzt.
    Objekt-Überwachung: Unabhängig von der Konfiguration der Einbruchmeldeanlage kann es sinnvoll sein, das vorhandene Wertschutzbehältnis, den vorhandenen Safe im Wohnanwesen in den Überwachungsumfang der Anlage zu integrieren oder gar nur separat zu überwachen: Die Tür des Safes wird auf Verschluss, Öffnen und Durchbruch, der Korpus auf Durchbruch überwacht. Zusätzlich kann der Safe auch noch auf Wegnahme hin (Bodenverankerung / Abriss-Melder) überwacht werden.
    Personenschutz: Ungeachtet des gewählten Überwachungsumfangs sollten zur Erhöhung des Schutzes bei Anwesenheit in neuralgischen Bereichen wie zum Beispiel Haus-/Wohnungs-Eingang oder Schlafzimmer Überfall-Notruf-Melder platziert werden, über die im Falle einer Bedrohung jederzeit ein "Stiller Alarm" zu dem eingebundenen Sicherheitsdienstleister abgesetzt werden kann.
  • Vernetzung einer Einbruchmeldeanlage
    Eine Einbruchmeldeanlage kann per Kabel, per Funk oder per Hybrid-Technik (Kabel und Funk) installiert werden.
    Bei Neubauvorhaben oder Komplett-Renovierung sollte eine Einbruchmeldeanlage vorzugsweise per Kabel vernetzt werden, da hiermit auch das Höchstmaß an Sicherheit erzielt wird und mögliche Störungen von außen wie zum Beispiel Gewitter oder Manipulationen reduziert sind.
    Bei angemieteten Wohnobjekten ist die Neueinrichtung einer Anlage per Kabelnetz aus vielerlei sich selbst erklärenden Gründen meist nicht darstellbar. Gerade in solchen Fällen haben sich zwischenzeitlich Funk- und Hybrid-Techniken etabliert und bewährt, die sich zudem bei Modifizierung oder Reparatur bereits vorhandener Anlagen anwenden lassen.
    Die Neueinrichtung, Modifizierung, Erweiterung oder Reparatur einer Einbruchmeldeanlage zieht also nicht unbedingt die Renovierung des Wohnhauses oder der Wohnung nach sich, ästhetische Ansprüche bleiben gewahrt.
  • Alarmierung: Extern-Alarm und Fern-Alarm
    Als Alarmmittel einer Einbruchmeldeanlage werden aus guten Gründen meist Außenalarmgeber in Ausführung von Sirene(n) und Blitzleuchte(n), mitunter aber auch Innensirenen zur örtlichen Alarmierung mit dem Ziel der Abschreckung von Einbruchtätern montiert. Schadensfälle belegen aber immer wieder, dass der Extern-Alarm über den Einsatz nur dieser Geräte leider nicht ausreicht. Erkennen Täter, dass auf diese Alarmauslösung keine zeitnahe Reaktion erfolgt, können sie ihrem Tun ungestört nachgehen.

    Deshalb sollte und muss die Einbruchmeldeanlage in Ausführung einer Zwei-Wege-Übertragung DP4 zu einem von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sicherheitsdienstleister (Wach- und Sicherheitsunternehmen / Notruf-Service-Leitstelle) aufgeschaltet werden.
    Zur Gewährleistung einer optimalen Übertragungs-Zuverlässigkeit bei wie auch immer ausgelösten Netzausfällen sollte aktuell vorzugsweise eine Kombination aus Drahtgebundener IP-Verbindung und Funkbasierter IP-Verbindung (GPRS • GSM) aufgebaut und geschaltet werden.
    Es sollten unbedingt bzw. müssen folgende Kriterien übertragen werden: Einbruch, Sabotage, Störung, Ausfall/Störung Übertragungswege, Test-Routine-Meldungen im 12-stündigen Wechsel zur Kontrolle, ob die Telefonverbindung zwischen Wohnanwesen und Sicherheitsdienstleister “steht“. Optional sollten, sofern entsprechende Melder eingesetzt sind, Überfall (als Stiller Alarm) und weitere Gefahren-Warn-Meldungen (zum Beispiel Rauch, Feuer, Gas, Wasser etc.) geschaltet werden.

    Erläuterung zu den Abkürzungen:
    TCP/IP = Protokolle Transmission Control Protocol (TCP) und Internet Protocol (IP)
    IP-AÜA SP4 = Internet-Protocol • Alarm-Übertragungs-Anlage • Single-Path-Kategorie 4
    IP-AÜA DP4 = Internet-Protocol • Alarm-Übertragungs-Anlage • Dual-Path-Kategorie 4
    GPRS = General Packet Radio Service
    GSM = Global System for Mobile Communication
    LTE = Long Term Evolution

Abschließend einige Informationen zu Richtlinien, Normen, Regelwerken und Festlegungen zur Projektierung und Installation von elektronischen Überwachungsanlagen

Je nach individuellem Schutzbedürfnis, Wohnlage und Umfang des mechanischen Sicherungsniveaus - wie der Höhe der Wertkonzentration - kann es auch genügen, eine Einbruchmeldeanlage nach den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH - VdS 2311 Sicherungsklasse A - zu planen und in Betrieb zu nehmen, wenn ein "einfacher Schutz"* gegen gängige Überwindungs- und Manipulationsversuche als ausreichend erachtet werden kann.

Ähnliche Bewertung und Akzeptanz erfahren zwischenzeitlich aber auch Bauteile, Geräte und Melder von Einbruchmeldeanlagen, die nach der Produktrichtlinie DIN EN 50131-1 - Grad 2 oder Grad 3 hergestellt sind, wenn ein nur "einfacher Schutz"* des Wohnanwesens aus zum Beispiel baulichen und / oder mietrechtlichen Gegebenheiten oder möglicher anderer Einschränkungen umgesetzt werden kann.

Es sollten jedoch vorzugsweise Produkte nach Grad 3 gemäß DIN EN 50131-1 eingesetzt werden.

Richtlinien zur Planung und zum Einbau dieser Anlagen analog denen der VdS Schadenverhütung GmbH existieren (noch) nicht.

Bei Installation müssen die Festlegungen in der Norm DIN VDE 0833-3 Anwendung finden.

* VdS Schadenverhütung GmbH - VdS Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen - Planung und Einbau 2311 2017(04), S.27

Die Anforderungen an VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlagen entsprechen den Festlegungen in der Norm DIN VDE 0833-3.

Eine einfache Gleichsetzung zwischen den VdS-Klassen A, B und C und den DIN EN 50131-1, Grade 1, 2, 3 und 4 nach DIN VDE 0833-3 ist jedoch nicht möglich.**.

Grundsätzlich verlangt die DIN EN 50131-1 lediglich, dass eine Einbruchmeldeanlage nach Grad 1, 2, 3 oder 4 ausschließlich aus Produkten des gleichen Grades 1, 2, 3 oder 4 konfiguriert wird.**

** VdS Schadenverhütung GmbH - Technische Kommentare-Einbruchmeldetechnik VdS 3134-2: 2019 (02), Seite 19

Es ist mehr als sinnvoll, in den Überwachungsumfang einer Einbruchmeldeanlage bedarfsorientiert weitere Gefahren- und auch Technische Melder zu integrieren, so dass als Mehrwert zusätzlich zur Einbruchmeldeanlage (EMA) eventuell auch eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) und / oder eine Gefahrenwarnanlage (GWA) gewonnen wird.

Symbole Einbruchschutz

www.vds-home.de & vds.de

Neben möglichen behördlichen Anforderungen ist hierbei aber besonders zu beachten, dass zur Vermeidung von Falschalarmen diese Melder und Komponenten rückwirkungsfrei an die Einbruchmeldeanlage angeschlossen werden.

Eventuell integrierte IT-gestützte Systeme müssen gegen Angriffe von außen abgeschirmt sein. Es bleibt aktuell abzuwarten, inwiefern sich künftig zertifizierte Einbruchschutz- und -meldetechniken mit Smart-Home-Anwendungen ohne Verlust an Sicherheit verknüpfen und anwenden lassen. Eine erste Vor-Norm hierzu hat zwischenzeitlich die Organisation DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik • Elektronik Informationstechnik) mit der DIN VDE V 0826-1 "Überwachungsanlagen -Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" gemeinsam mit der DFK (Deutsches Forum für Kriminalprävention) erarbeitet.

Verantwortlich für den Inhalt:
Ekkehart Karen
E-Mail: karen.versicherung@web.de

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